Mit LBS-Bausparen können Sie auf dem Weg zum eigenen Zuhause gleich mehrfach von staatlichen Förderungen1 wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester profitieren. So können Sie schneller Eigenkapital aufbauen oder die Fördergelder zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche nutzen.
10 Prozent Wohnungsbauprämie auf jährliche Einzahlungen bis maximal 700 Euro, 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf jährlich maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen, bis zu 175 Euro Wohn-Riester-Förderung jährlich, für unter 25-Jährige einmaliger Starterbonus im ersten Jahr von 200 Euro.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der nächste Schritt in Richtung Wohneigentum. Der Staat fördert1 die Einzahlung von bis zu 700 Euro auf Ihren Bausparvertrag mit 10 Prozent Prämie jährlich. Sie sind bei Vertragsabschluss noch unter 25 Jahre? Dann können Sie die Bausparsumme inklusive Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren für alles nutzen – auch wenn Sie keine Immobilie erwerben wollen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin auf einen Bausparvertrag einzahlen, spendiert der Staat1 noch mal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage obendrauf.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Blicken Sie entspannter in die Zukunft. Der Staat fördert Wohn-Riester-Bausparverträge oft schon bei kleinerer Sparleistung mit der vollen Zulage1. Und für alle unter 25 gibt es zusätzlich noch den einmaligen 200-Euro-Einsteigerbonus.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Bedingungen | Ledig | Verheiratet/ Verpartnert* |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenzen | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Bedingungen | Ledig | Verheiratet/ Verpartnert* |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenze berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von Ihrem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.