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Überblick

Jetzt die Wohnungsbauprämie* mitnehmen

Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Alters­vorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist ohne kompetente und finanzielle Unterstützung allerdings in der Regel kein Spaziergang. Mit der Wohnungsbauprämie* gibt es vom Staat einen Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Diese Prämie muss nicht zurückgezahlt werden. Sie fördert als Zuschuss zum Bauspar­vertrag viele Bausparer beim Bau, Kauf oder der Renovierung eines Eigenheims. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders hilfreich.

So funktioniert’s

  1. Prüfen Sie, ob Sie die Fördervoraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen.
  2. Sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie mit dem Abschluss eines Bauspar­vertrages.
  3. Zahlen Sie 700 Euro jährlich (1.400 Euro jährlich bei Verheirateten) für die maximale Förderung ein.
  4. Beantragen Sie einmal jährlich die Wohnungs­bauprämie. Das Formular erhalten Sie mit dem Jahres­konto­auszug von Ihrer LBS.
Ihr nächster Schritt

Prüfen Sie, ob Sie von der Wohnungs­bauprämie profitieren können, und schließen Sie einen Bauspar­vertrag ab. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater.

*Es gelten Förder­voraussetzungen.

Neuerungen

Die Neuerungen auf einen Blick

Der Staat fördert mit der Wohnungsbauprämie* alle, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigen­heims sparen. Und mit der Verbesserung können deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel mehr es gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die gefördert werden.

Alles auf einen Blick

Bedingungen Alleinstehend Verheiratet
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen 35.000 Euro 70.000 Euro

Die Einkommens­grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davon zu unterscheiden ist das Brutto­einkommen, das aufgrund steuerlicher Abzugs­beträge höher sein darf.

Mehr Prämie für mehr Bausparer

Aufgrund der deutlich erhöhten Einkommens­grenzen können noch mehr Bausparer von der Förderung profitieren. Künftig sind in Deutschland rund 60 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren berechtigt, die Wohnungs­bauprämie zu erhalten. Vielleicht gehören auch Sie dazu. Der Staat unterstützt Sie, damit auch Sie sagen können: Ich hab’s getan.

*Es gelten Förder­voraussetzungen.

Nutzung

So können Sie Ihr gefördertes Sparguthaben nutzen

Der Begriff "wohnwirtschaftliche Zwecke" wird vom Gesetzgeber relativ weit gefasst. Sie müssen die Wohnungs­bauprämie* in Verbindung mit dem Bauspar­guthaben daher nicht zwangsläufig für den Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes verwenden. Auch Neben­gebäude wie zum Beispiel Garagen und andere Infrastruktur auf dem Grundstück können damit finanziert werden. Eine Übersicht über die möglichen Projekte finden Sie hier.

Erster Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr

Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügen – auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.

Ihr nächster Schritt

Tun Sie’s auch. Mit staatlichen Förderungen und LBS-Bausparen kommen Sie schneller und günstiger ins eigene Zuhause. Gehen Sie gleich auf Ihren Berater zu.

*Es gelten Förder­voraussetzungen.

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