Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.
Seit 2019 ist es noch einfacher, eine zusätzliche Betriebsrente für's Alter aufzubauen. Denn für alle neuen Verträge mit Entgeltumwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent oben drauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.
Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau seiner Betriebsrente, der Arbeitnehmer hat aber netto nur 56,85 Euro weniger in seinem Portemonnaie.1
1 Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2021, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,2 Prozent, Kranken: 7,95 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,3 Prozent), Pflege: 1,775 Prozent